Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Ganz ohne Steuererklärung - geht das?

Mit dem Amtsveranlagungsverfahren wird die Steuer festgesetzt, ohne dass Sie eine Steuererklärung einreichen müssen

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Grundsätzlich sind Empfänger einer Rente mit Wohnsitz im Ausland verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt Neubrandenburg verzichtet bei Rentenempfängern im Ausland jedoch in der Regel auf die Vorlage einer Steuererklärung. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Dieses Verfahren wird Amtsveranlagungsverfahren genannt.

Ihren Verzicht können Sie auf dem nachstehenden Antwortformular mitteilen. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält. Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie - unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR - ebenfalls das Antwortformular nutzen. 

Formular zur Erklärung des Verzichts zur Abgabe einer Steuererklärung