Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Spanien – Neue Ländergruppeneinteilung

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Mit dem Veranlagungszeitraum 2024 wurde Spanien von der Ländergruppe 1 in die Ländergruppe 2 herabgestuft. Im Veranlagungszeitraum 2025 ist Spanien wieder in der Ländegruppe 1. Die absolute Wertgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG für die Prüfung, ob eine Behandlung wie unbeschränkt steuerpflichtig möglich ist, beträgt damit 2024 75 % und  2025 wieder 100 % des Grundfreibetrages.