
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Genaueres zur Zuständigkeit und zum Finanzamt erfahren Sie unter Wir über uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen zum Thema "Besteuerung der aus Deutschland bezogenen Renten bei einem Wohnsitz im Ausland" auf den folgenden Internetseiten beantworten können. Sollten dennoch einige Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie sich mit dem Kontaktformular direkt an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) wenden.
Wichtige Mitteilung - Zahlungshinweise für Vorauszahlungen werden nicht mehr versandt
Sie wurden bisher quartalsweise an die fälligen Vorauszahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden nicht mehr versandt.
Für Rentenempfänger, die im SEPA-Zahlungsraum ein Bankkonto führen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.
Die entsprechenden Vordrucke zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie im Internet unter https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ (Sachgebiet: Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren).