
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Genaueres zur Zuständigkeit und zum Finanzamt erfahren Sie unter Wir über uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen zum Thema "Besteuerung der aus Deutschland bezogenen Renten bei einem Wohnsitz im Ausland" auf den folgenden Internetseiten beantworten können. Sollten dennoch einige Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie sich mit dem Kontaktformular direkt an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) wenden.
Einstellung der Zahlungsmöglichkeit per Scheck
Dieses Verfahren wird ab 2022 durch die Deutsche Bundesbank erheblich eingeschränkt und in absehbarer Zeit eingestellt.
Deshalb wird das Finanzamt ab dem 14. Januar 2022 folgende Schecks nicht mehr einlösen:
- Schecks, die nicht in EURO ausgestellt sind
- Schecks in EURO, die über ein nicht-deutsches Kreditinstitut gezogen werden
Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrer Bank. Das Finanzamt rechnet damit, dass es weitere Einschränkungen durch die deutschen Banken geben wird und der Scheckverkehr kurzfristig vollständig eingestellt werden könnte.
Bitte nutzen Sie alternative Zahlungswege.
In den Finanzämtern des Landes gilt 3G
Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Situation möchten wir Sie bitten, die Besuche des Finanzamtes auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Sollte ein persönlicher Termin unumgänglich sein, benötigen Sie für den Besuch einen gültigen 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen).
Die geltenden Corona-Hygieneregeln - wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Masken) und das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen – sind zu beachten.
Wichtige Mitteilung - Zahlungshinweise für Vorauszahlungen werden nicht mehr versandt
Sie wurden bisher quartalsweise an die fälligen Vorauszahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden nicht mehr versandt.
Für Rentenempfänger, die im SEPA-Zahlungsraum ein Bankkonto führen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.
Die entsprechenden Vordrucke zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie im Internet unter https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ (Sachgebiet: Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren).
Finanzamt Neubrandenburg (RiA) eingeschränkt geöffnet