Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Informationen zur Besteuerung der deutschen Renten ­ bei Wohnsitz im Ausland

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Was sind Steuern? Wer muss sie zahlen und wieviel?

Steuern sind laut Gesetz Zahlungen ohne Anspruch auf eine Gegenleistung (§ 3 Absatz 1 Abgabenordnung). Das gilt auch für die Einkommensteuer auf Renten.

Welche Personen auf welche Renten und in welcher Höhe Steuern zu zahlen haben, ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, dem Steuerrecht.

Das Steuerrecht umfasst bei der Besteuerung im Ausland ansässiger Rentenempfänger das Einkommensteuergesetz (EStG), verfahrensrechtliche Vorschriften, wie die Abgabenordnung (AO), und internationales Recht, wie die Doppelbesteuerungsabkommen.

Steuern sind zu zahlen, wenn die im Steuerrecht beschriebenen Umstände erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die mit den Steuergeldern finanzierten Infrastrukturen in Deutschland nutzen oder bis auf die Geldquelle keinen weiteren Bezug zu Deutschland haben.

Welche Renten fallen darunter?

Unter die nachgelagerte Besteuerung fallen Leistungen und Renten aus

  • Altersvorsorgeverträgen (so genannte Riester-Rente)
  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen und
  • Direktversicherungen

soweit diese auf geförderten Beiträgen beruhen (z.B. auf Altersvorsorgezulagen).