Mit dem Amtsveranlagungsverfahren wird die Steuer festgesetzt, ohne dass Sie eine Steuererklärung einreichen müssen
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Grundsätzlich sind Empfänger einer Rente mit Wohnsitz im Ausland verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt Neubrandenburg verzichtet bei Rentenempfängern im Ausland jedoch auf die Vorlage einer Steuererklärung, wenn Sie sich entsprechend äußern. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Dieses Verfahren wird Amtsveranlagungsverfahren genannt.
Ihren Verzicht können Sie auf dem nachstehenden Antwortformular mitteilen. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält. Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie - unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR oder einer gesonderten Bescheinigung Ihres Wohnsitzfinanzamtes- ebenfalls das Antwortformular nutzen.