Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Hinweise zum E-Mail-Verkehr

E-Mail - pixabay.com © pixabay.com

Sie können Mitteilungen, Anträge oder Fragen auch per E-Mail an das Finanzamt Neubrandenburg richten (ria@finanzamt-neubrandenburg.de). Das Finanzamt bittet allerdings um Verständnis, dass die E-Mails grundsätzlich nur gelesen und bearbeitet werden können, wenn Sie in deutscher Sprache verfasst sind!

Bitte beachten Sie, dass E-Mails den Absender eindeutig erkennen lassen müssen, ansonsten kann das Finanzamt nicht antworten. Geben Sie daher bitte neben Ihrem vollständigem Namen auch stets Ihre Anschrift, Telefonnummer und Steuernummer an.

Sofern Sie Ihrer E-Mail auch Dateianhänge beifügen möchten, bitten wir Sie, diese im Format „pdf“ zu speichern.

Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Rechtsbehelfe per E-Mail an das Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Bei der Übersendung von Anträgen und Erklärungen, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, ist die Übersendung per E-Mail nur zulässig, wenn das Schriftstück unterzeichnet und anschließend eingescannt wurde. Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Abtretungsanzeigen oder der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungen sowie der Befreiung vom Steuergeheimnis oder die Einverständniserklärung für den E-Mailverkehr (siehe unten).

Übermittelt das Finanzamt elektronisch Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, muss es diese Daten mit einem geeigneten Verfahren verschlüsseln. Das Finanzamt kann elektronisch verschlüsselt nur über www.ELSTER.de mit Ihnen kommunizieren.

Wünschen Sie, dass das Finanzamt per unverschlüsselter E-Mail mit Ihnen kommuniziert, muss jede Person, deren Daten unverschlüsselt übermittelt werden sollen, zuvor eine separate schriftliche Einwillligungserklärung nach nachfolgendem Muster im Download-Bereich abgeben. Dies betrifft insbesondere zusammenveranlagte Personen. Willigen nicht alle betroffenen Personen in den Versand unverschlüsselter E-Mails ein, wird das Finanzamt Sie nur über die oben genannten verschlüsselten Methoden oder per Post kontaktieren. Nur bei sehr allgemeinen Fragen wird es in diesem Fall auch auch per E-Mail antworten.

Wichtige Hinweise

Beschäftigte des Finanzamts dürfen nur dann unverschlüsselte E-Mails mit geschützten Daten versenden, wenn die betroffene Person ausdrücklich in die unverschlüsselte Datenübermittlung einwilligt und einer damit auf diesem Kommunikationsweg möglicherweise verbundenen Offenbarung ihrer steuerlichen Verhältnisse zustimmt (§ 30 Absatz 4 Nr. 3 und § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO, Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grund- verordnung - DSGVO -).

Soll das Finanzamt Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person unverschlüsselte E-Mails übersenden können, unterschreiben Sie bitte eigenhändig den vollständig ausgefüllten Vordruck und senden ihn per Post an das Finanzamt. Sie können ihn auch einscannen und als Anhang per E-Mail schicken. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihre eigenhändige Unterschrift sichtbar ist.

Diese Einwilligung begründet keinen Anspruch auf unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail. Das Finanzamt behält sich deshalb vor, einen anderen Kommunikationsweg zu wählen (z.B. den Postweg), etwa wenn die Kommunikation per E-Mail aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Übermittlung auf andere Weise besteht. Insbesondere ist die Bekanntgabe von Steuerbescheiden mittels unverschlüsselter E-Mail nicht zulässig.

Zur elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt beachten Sie bitte auch die Hinweise im Internet unter:

https://www.steuerportal-mv.de/Service/E-Mail-Kommunikation  (nur in deutscher Sprache).

Steuererklärungen können nicht per E-Mail an die Finanzbehörde übermittelt werden.

Bedenken Sie, dass eine unverschlüsselte elektronische Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Die Möglichkeit, dass dadurch Ihre steuerlichen Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden, nehmen Sie in Kauf.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich (Brief, Fax), per E-Mail oder durch persönlichen Vortrag widerrufen. Der Widerruf wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Finanzamt zugeht.

Wenn Sie Ihr Einverständnis zum unverschlüsselten E-Mailverkehr erteilen, verpflichten Sie sich gleichzeitig, das angegebene E-Mailpostfach regelmäßig auf Mitteilungen zu überprüfen und neue Dokumente unverzüglich abzurufen. Handelt es sich hierbei um die E-Mail-Adresse einer von Ihnen nach § 80 AO zu Ihrer Vertretung bevollmächtigten Person, dann muss diese Person den Posteingang regelmäßig auf Mitteilungen der Finanzbehörde überwachen.

Bitte willigen Sie nur darin ein, dass das Finanzamt Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person geschützte Daten per unverschlüsselter E-Mail übermitteln darf, wenn Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben.

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