
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Genaueres zur Zuständigkeit und zum Finanzamt erfahren Sie unter Wir über uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen zum Thema "Besteuerung der aus Deutschland bezogenen Renten bei einem Wohnsitz im Ausland" auf den folgenden Internetseiten beantworten können. Sollten dennoch einige Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie sich mit dem Kontaktformular direkt an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) wenden.
Umstellung der Rufnummern
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) hat neue Nummern;
Telefon: +49 385 588-47000 und Fax: +49 385 588-47100.
Umstellung des Briefkopfdesigns
Seit Anfang 2024 haben die Schreiben des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) ein neues Briefkopfdesign. Zunächst verwendet das Finanzamt daneben auch noch den alten Briefkopf weiter, da das Design nur Schritt für Schritt umgestellt werden kann.
Steuerkontenabfrage
Mit der Steuerkontoabfrage haben Sie die Möglichkeit, Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen zu erhalten. Hierfür müssen Sie sich als Vollmachtnehmer für die Einsichtnahme in das Steuerkonto registrieren. Weitere Informationen erhält man unter dem Link https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_stka
Wegfall der Zahlungsmöglichkeit per Scheck
Im Jahr 2022 hatte die Deutsche Bundesbank die Zahlungsmöglichkeit per Scheck bereits erheblich eingeschränkt. Seitdem löst das Finanzamt
- Schecks, die nicht in EURO ausgestellt sind und
- Schecks in EURO, die über ein nicht-deutsches Kreditinstitut gezogen werden
nicht mehr ein.
Voraussichtlich bis Ende 2027 wird die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft nun auch das inländische Scheckinkassoverfahren einstellen. Der Inlandsscheck wird dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Ab diesem Zeitpunkt wird das Finanzamt auch über ein deutsches Kreditinstitut gezogene Schecks in EURO nicht mehr einlösen.
Bitte nutzen Sie alternative Zahlungswege.
Wichtige Mitteilung - Zahlungshinweise für Vorauszahlungen werden nicht mehr versandt
Sie wurden bisher quartalsweise an die fälligen Vorauszahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden nicht mehr versandt.
Für Rentenempfänger, die im SEPA-Zahlungsraum ein Bankkonto führen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.
Die entsprechenden Vordrucke zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie im Internet unter https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ (Sachgebiet: Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren).
Kontakt mit dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA)