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Ihr Finanzamt Neubrandenburg – Das Finanzamt für die Rentner im Ausland

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten.

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Fragen und Antworten zu den Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von Auslandsrenten.

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